Die Hauptuntersuchung (HU) stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug die gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards erfüllt. Bei erfolgreicher Prüfung wird eine runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht, welche die Frist zur nächsten fälligen HU anzeigt. Je nach Ausstellungsjahr variiert die Farbe der Plakette. Die Abgasuntersuchung (AU) ist in die Hauptuntersuchung integriert und gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug noch die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält.
Turnus
- ein neuer PKW erstmals nach 36 Monaten
- gebrauchter PKW alle 24 Monate
- Motorräder alle 24 Monate
- Busse, LKWs und Anhänger unterliegen wiederum eigenen Prüfintervallen
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Untersuchungsbericht der vorherigen HU mitbringen
- Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen (ABE) bei getunten oder
baulich veränderten Fahrzeugen (z. B. Sonderfelgen oder Tieferlegungsfedern)
- Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen
- bei LKW/ Busse das Prüfbuch
Welche serienmäßige Ausstattung wird geprüft?
- Spiegel
- Gurte
- Warndreick
- Erste Hilfe Material
- Warnweste
- Felgen- und Reifengröße und Zustand
- Reifendruck
- Profiltiefe
- FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer)
- Beleuchtung
- lichttechnische Einrichtungen
- Hupe/ Signalhorn
- Zustand der Frontscheibe
- Scheibenwischer
- Scheibenwaschanlage
- Hadndbremse/ Feststellbremse
- Betriebsbremse/ Bremskraft
- Auspuffanlage
- Abgasanlage
- Motor
- Batterie
- Karosserie (insbes. auf Durchrostung)
- Fahrwerk
- Lenkung
- technische Änderungen
- bauliche Änderungen